Privatabrechnung leicht gemacht!

Praxisgebühr

Auf einen Blick

einfache Lösung

günstiger Preis

Muster der Vordrucke für den Lastschrifteinzug


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Mit unserem Angebot zur Einziehung der Praxisgebühr brauchen Sie keine Software- oder Hardwareinstallation und somit auch keine Investitionen.

Lastschrifteinzug

Vordrucke für den Lastschrifteinzug erhalten Sie kostenlos von uns. Sie müssen nur noch die Patientendaten in Ihrer PAD-Schnittstelle erfassen und die Datei zu dem von Ihnen gewünschten Termin an uns senden.

Sofort nach Erhalt der Datei veranlassen wir den Lastschrifteinzug und schreiben Ihnen den Betrag auf Ihrem PVS - Konto gut. Sie werden verstehen, dass wir bei diesem günstigen Angebot die Bankgebühren für Rücklastschriften von 5,00 € - 7,50 € nicht selbst tragen können. Ihr PVS-Konto wird in diesem Fall mit der Bankgebühr belastet. Der einfachste und kostengünstigste Weg ist es dann für Sie, beim nächsten Besuch des Patienten die Praxisgebühr sowie die Bankgebühren bar zu kassieren.

Unser Angebot für PAD mit Lastschriftverfahren:
0,20 € (zzgl. USt.) je Fall

Belegerfassung mit Lastschrifteinzug

Als Alternative zum oben genannten Verfahren können Sie uns auch die Lastschriften per Post zusenden.

Die Daten werden dann durch uns erfasst und der Lastschrifteinzug sofort durchgeführt. Wegen des notwendigen Personaleinsatzes muss unsere Gebühr hierfür höher berechnet werden.

Diese Alternative bieten wir Ihnen zu dem immer noch attraktiven Preis von 0,50 € (zzgl. USt.) je Fall an.

Rechnungserstellung

Manche Patienten sind vielleicht nicht bereit eine Barzahlung zu leisten oder dem Lastschrifteinzug zuzustimmen. Auch hierfür haben wir eine einfache und günstige Lösung gefunden:

Sie senden uns die Patientendaten über PAD oder als Beleg (z. B. unser Ersatzkarteiblatt). Wir versenden eine Rechnung an den Patienten und führen bei Nichtzahlung auch das Mahnverfahren durch. In diesen Fällen, die auch in Ihrem Interesse die Ausnahme sein sollen, berechnen wir Ihnen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren.

Hierfür gelten die oben genannten Gebühren. Allerdings müssen wir dann einmalig Briefporto von z. Zt. 0,55 € je Fall berechnen.


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