Inkasso

Auf einen Blick

kontinuierliche Überwachung der Zahlungseingänge

konsequentes, termingerechtes Mahnverfahren

Forderungsrealisierungsquote von 99,8%

 


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Bei nicht fristgerechter Zahlung führen wir konsequent das Mahnverfahren
durch. Selbstverständlich räumen wir Patienten bei Zahlungsschwierigkeiten - nach Absprache - auch Ratenzahlungen oder verlängerte Zahlungsfristen ein. Nach erfolglosem vorgerichtlichen Mahnverfahren wird die gerichtliche Einziehung nach Ihren Weisungen von uns eingeleitet und durchgeführt.

1. Stufe: Das vorgerichtliche Mahnverfahren

  • Erste Mahnung nach einer Zahlungsfrist von 4 Wochen
  • Zweite Mahnung nach einer weiteren Zahlungsfrist von 3 Wochen
  • Anwaltsmahnung nach einer letzten Zahlungsfrist von 3 Wochen

Mit unserer Anwaltsmahnung wird der Patient deutlich darauf hingewiesen, dass bei weiterem Zahlungsverzug der gerichtliche Mahnbescheid
beantragt wird. Erfahrungsgemäß sind 99,4 % der Rechnungen spätestens nach Versand der Anwaltsmahnung bezahlt!

Die Zahlungsfristen für das Mahnverfahren sind frei wählbar.

2. Stufe: Das gerichtliche Mahnverfahren

  • Beantragung des Mahnbescheids
  • ggf. Klagevertretung des Mahnbescheids
  • ggf. Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen

Erfolgt nach Versand der Anwaltsmahnung keine Zahlung, erhalten Sie von uns eine Mitteilung, dass für diese Rechnung das gerichtliche Mahnverfahren ansteht.
Sie können uns binnen zwei Wochen mitteilen, ob Sie das gerichtliche Mahnverfahren für diese Forderung nicht wünschen. Wenn keine Mitteilung an uns ergeht, setzen wir Ihr Einverständnis voraus und leiten automatisch das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Was kostet Sie das Mahnverfahren?

Das vorgerichtliche Mahnverfahren verursacht keine zusätzlichen Kosten, da es in der prozentualen Bearbeitungsgebühr vom Rechnungsbetrag für die Rechnungserstellung enthalten ist.

Das gerichtliche Mahnverfahren wird unmittelbar über Vertragsanwälte abgewickelt. Berechnet wird eine Pauschalgebühr pro anstehendem Fall
Bei einem Rechnungsbetrag ab 40,- € beträgt diese Gebühr 23,- €*.
Bei geringerwertigen Rechnungen unter 40,- € beträgt diese Gebühr lediglich 4,- €*. Der Rechnungsbetrag darf hierbei die Höhe von 10,- € nicht unterschreiten.
* zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

Was passiert, wenn das Honorar wider Erwarten nicht oder nicht vollständig eingetrieben werden kann?

z. B. weil der Patient zahlungsunfähig ist...

Wird durch eine Zahlung nicht die gesamte Schuld getilgt, so wird die Zahlung gemäß der gesetzlichen Bestimmung des § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Erfolgt keinerlei Zahlung, so gehen sämtliche Kosten zu Lasten der PVS (Anwalt, Gericht). Für Sie bleibt es bei der zu entrichtenden Pauschalgebühr!

Besonderheit für Auslandsrechnungen, die nach Belgien oder in die Niederlande versandt werden

Falls nach der Anwaltsmahnung keine Zahlung eingegangen ist:

  • Wird die Forderung ab einem Rechnungsbetrag von 20,- € nach Ihrem Einverständnis an ein Inkassounternehmen weitergegeben.
  • Ist das Inkassounternehmen erfolgreich, erhalten Sie 60 % des vollstreckten Betrages.
  • Bei fruchtloser Vollstreckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an

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