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Lernen Sie die Wirkung unseres erstklassigen Forderungsmanagements kennen.

Wir bieten Ihnen die Abrechnung Ihrer Privatliquidation zu stabilen und nachvollziehbaren Bearbeitungsgebühren. Zusätzliche Kosten wie z. B. für Porto, hilfreiche Auswertungen und Statistiken, außergerichtliches Mahnwesen, Korrespondenz oder ausgelagerte Kontoführung fallen nicht an.

Gerne würden wir Ihnen beweisen, dass eine Abrechnung über die PVS effektiv und nicht teuer ist. Bedenken Sie außerdem, dass Sie die PVS-Gebühren als Praxisausgaben steuerlich geltend machen können!

Ihre Fragen

  • Wer steht Rede und Antwort, wenn Patienten Rückfragen zu Ihrer Privatabrechnung haben?
  • Wer handelt zügig, wenn Ihre Patienten die Liquidation nicht fristgerecht begleichen?
  • Wer kümmert sich, wenn die Rechnung den Empfänger offensichtlich nicht erreicht?

Unsere Lösungen

  • Rechnungserstellung auf Basis der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte mit einer Plausibilitäts- und Vollständigkeitskontrolle der Daten
  • Vermittlung von gebührenrechtlichem Know-how
  • sofortige Bearbeitung aller Korrespondenzfälle durch kompetente Abrechnungsexperten
  • konsequente Überwachung des Zahlungseingangs und individuelles Mahnwesen
  • Übernahme des gerichtlichen Mahnverfahrens (max. 4,- bis 23,- € zzgl. USt. pro Mahnbescheid)
  • Zuverlässige Ermittlung von Patientenanschriften oder Erben
  • Betreuung in Ihrer Nähe mit einem persönlichen Abrechnungsteam

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