Privatabrechnung leicht gemacht!

Privatärztliche VerrechnungsStelle
Rhein-Ruhr GmbH
und
Privatärztliche VerrechnungsStelle
für Berlin/Brandenburg GmbH
und Co Ärztebetreuung KG

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Justiziar

Rechtsanwalt Dr. jur. Tim Arenz
Telefon: 02 08/48 47-114
tarenz@pvs-rr.de

Datenschutzbeauftragter

Gunter Humrich
Tel.: 02 08/38 30 92
datenschutzbeauftragter@pvs-rr.de


Service-Center
  Berlin/Brandenburg:
Rhein-Ruhr:
030/31 90 08-0
02 08/48 47-333

Gesonderte Bedingungen
bei der Nutzung des PVS DIALOG-Verfahrens

I. Grundsätze der Zusammenarbeit

Der Arzt ist Mitglied des Privatärztliche VerrechnungsStelle Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg e. V. Gemäß § 3 Ziff. 7 der Satzung vom 26.10.1993 übernimmt der Verein die Berechnung, Geltendmachung und Einziehung der ärztlichen Honorare, Erstellung der hiermit verbundenen Buchführung und sämtliche hiermit zusammenhängenden Nebenarbeiten, Hilfeleistungen für die den Mitgliedern obliegenden Steuerpflichten und weitere berufsbedingte Büro- und Verwaltungsarbeiten. Dazu bedient er sich der satzungsgemäß gegründeten PVS-Privatärztliche VerrechnungsStelle Rhein-Ruhr GmbH (im folgenden PVS).

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Übermittlung der zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Daten durch den Arzt an die PVS im Wege der Datenfernübertragung (PVS-Online-Datentransfer) sowie den Online- Zugriff des Arztes auf seinen Kontostand und die Rechnungsausgangsdaten bei der PVS (PVS-Konto/-Info). Diese Daten enthalten personenbezogene Patientendaten und dienen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der PVS.

II. Bedingungen für den PVS-Online-Datentransfer

1. Pflichten des Arztes

1.1. Die für die Abrechnung erforderlichen Daten stellt der Arzt der PVS im Wege der Datenfernübertragung zur Verfügung.

1.2. Der Arzt ist verpflichtet, bei der Gestaltung der Dateien die Grundsätze des beleglosen Datenträgeraustausches zu beachten.

1.3. Die Abrechnungsinformationen müssen folgende Mindestdaten enthalten:

  • Name des Patienten
  • Geburtsdatum
  • Adresse des Patienten
  • Erbrachte Leistungen
  • Diagnosen
  • Kostenträger
  • Behandlungstage

1.4. Der Arzt ist bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Versendung der Daten verpflichtet, der PVS auf Anfrage eine Sicherungskopie der Daten zur Verfügung zu stellen.

1.5. Der Arzt verpflichtet sich, die schriftliche Einwilligung der Patienten zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten in dem zur Erfüllung des PVS DIALOG-Verfahrens erforderlichen Umfang an die PVS und zur Verarbeitung, Speicherung und Nutzung dieser Daten durch die PVS vor Übermittlung der Daten einzuholen. Die Einwilligung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ist der PVS nach Unterzeichnung durch den Patienten auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

1.6. Der Arzt ist verpflichtet, zum Schutz der Daten den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen.

1.7. Der Arzt ist verpflichtet, ausgehende Daten mit größtmöglicher Sorgfalt auf Viren zu überprüfen.

1.8. Der Arzt ist verpflichtet, die gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften sowie die Netiquette einzuhalten.

2. Pflichten der PVS

2.1. Die PVS richtet dem Arzt für den Online-Datentransfer eine Zugangsmöglichkeit ein.

2.2. Die PVS überprüft die übersandten Datensätze auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Ziff. 1.2.

2.3. Die PVS kontrolliert zudem, ob sämtliche für eine Rechnungserstellung erforderlichen Datensätze bei der einzelnen Honorarrechnung vorhanden sind und ob die vorhandenen Datensätze den nach Ziff. 1.3. erforderlichen Mindestinhalt aufweisen.

3. Technische Vorgaben

3.1. Die Datenfernübertragung der Abrechnungsdaten vom Arzt an die PVS erfolgt nach den Grundsätzen des beleglosen Datenträgeraustausches.

3.2. Die Daten unterliegen einer 128-Bit-Verschlüsselung.

3.3. Der Arzt ist dafür verantwortlich, dass sein Rechner den erforderlichen technischen Anforderungen zur Teilnahme an dem Online-Datentransfer entspricht.

3.4. Für technische Störungen, welche die Verbindung vom Rechner des Arztes bis zum Server der PVS betreffen, ist der Arzt verantwortlich. Er trägt die Kosten für die Verbindungen zum Server der PVS.

3.5. Die PVS ist berechtigt, auch während der Betriebszeiten Wartungsarbeiten am Server vorzunehmen. Hierbei kann es zu Störungen der Datenübertragung kommen, welche die PVS möglichst gering halten wird.

4. Benutzername und Passwort

4.1. Die PVS teilt dem Arzt einen Benutzernamen und ein Passwort für die Teilnahme am Online-Datentransfer mit, die sicher und getrennt aufzubewahren sind und für deren Missbrauch der Arzt verantwortlich ist.

4.2. Liegt die Vermutung nahe, dass Unbefugte Kenntnis von Benutzernamen und/oder Passwort erlangt haben, hat der Arzt dies der PVS unverzüglich anzuzeigen.

5. Fehler und Korrekturen

5.1. Stellt die PVS bei der Überprüfung der Daten Fehler oder Unvollständigkeiten fest, so informiert sie den Arzt. Dieser hat unverzüglich für eine Beseitigung zu sorgen.

5.2. Nach der Verarbeitung der Daten sind Korrekturen derselben durch den Arzt möglich, sofern der Arzt die PVS rechtzeitig informiert und die geänderten Daten rechtzeitig übermittelt. Soweit zwischen Arzt und PVS nichts anderes vereinbart ist, erfolgen derartige Korrekturen durch schriftliche oder telefonische Angaben des Arztes.

6. Datenschutz

6.1. Die Parteien versichern, dass sie in ihrem Verantwortungsbereich die ihnen zukommenden Pflichten nach den einschlägigen Datenschutzvorschriften erfüllen und in eigener Verantwortung die Datenschutzrechte der Betroffenen wahrnehmen.

6.2. Bei der PVS ist als Beauftragter für den Datenschutz Herr Gunter Humrich bestellt. In Zweifelsfällen kann sich der Arzt direkt an den Datenschutzbeauftragten der PVS wenden.

7. Hinweispflichten

7.1. Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Übermittlung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten ist die andere Partei unverzüglich zu informieren.

7.2. Werden bei einer Untersuchung Fehler entdeckt, die zur Änderung des Verfahrensablaufes führen, ist die PVS zu einer entsprechenden Verfahrensänderung berechtigt. Hiervon wird sie den Arzt informieren.

8. Geheimhaltungspflichten

8.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geheimzuhalten.

8.2. Der Arzt ist zur Geheimhaltung des Passwortes und des Benutzernamens verpflichtet.

9. Leistungsänderung

9.1. Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets so, dass dadurch der PVS die vereinbarten Leistungen wesentlich erschwert werden, so kann sie die angebotenen Dienste ändern oder einstellen.

9.2. Die PVS wird den Arzt rechtzeitig über wesentliche Erschwerungen der Erbringung ihrer Leistungen informieren und ihm die Änderung oder Einstellung der Leistungen ankündigen.

10. Haftung

10.1. Der Arzt darf das Online-Angebot der PVS nur sachgerecht und im vereinbarten Umfang nutzen. Handlungen, die zu einer Störung bzw. Beschädigung der PVS-Webseiten, ihrer Inhalte oder ihres Sicherheitssystems führen können, sind zu unterlassen und verpflichten den Arzt zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens.

10.2. Der Arzt übernimmt die alleinige Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Daten. Für Schäden, die durch fehlerhafte, unrichtige oder unvollständige Daten entstehen, übernimmt die PVS keine Haftung. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Haftung der PVS für die Übertragung systemstörender oder -schädigender Inhalte („Viren“ o. ä).

10.3. Die Haftung der PVS ist im Übrigen, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf vorhersehbare Schäden beschränkt.

11. Ende der Zusammenarbeit

11.1. Die Parteien sind verpflichtet, auch nach Beendigung der Zusammenarbeit Stillschweigen über die ihnen hierbei bekannt gewordenen Daten und Informationen zu wahren.

11.2. Nach der Beendigung der Zusammenarbeit darf der Arzt den Benutzernamen und das Passwort nicht weiterverwenden.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sämtliche Anlagen sind Bestandteil dieser Bedingungen.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung der Interessenlage entspricht.

12.3. Für alle Streitigkeiten zwischen Arzt und PVS gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Arzt und PVS ist der Hauptsitz der PVS in Mülheim an der Ruhr.

Stand: Mai 2006 © by PVS Rhein-Ruhr GmbH

III. Bedingungen für PVS-Konto/-Info

1. Pflichten des Arztes

1.1. Der Arzt darf die Abrufmöglichkeiten nur sachgerecht und im vereinbarten Umfang nutzen. Er ist verpflichtet, die gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften sowie die Netiquette einzuhalten.

1.2. Der Arzt ist verpflichtet, zum Schutz der Daten den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen.

1.3. Der Arzt ist verpflichtet, ausgehende E-Mails und Abfragen mit größtmöglicher Sorgfalt auf Viren zu überprüfen.

1.4. Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung der Abrufmöglichkeiten und der zur Verfügung gestellten Daten hat der Arzt der PVS unverzüglich anzuzeigen.

1.5. Der Arzt ist verpflichtet, die PVS über erkennbare Mängel oder Schäden des PVS-Konto/-Info-Angebotes unverzüglich zu informieren.

2. Pflichten der PVS

2.1. Die PVS stellt dem Arzt den Online-Zugriff auf seinen Kontostand und die Rechnungsausgangsdaten zur Verfügung.

2.2. Die PVS bietet Art und Umfang des Abrufs auf der Grundlage der aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen des Internets an. Die Verantwortung der PVS für die Datenübertragung endet ab der Übergabe an den Router ihres Providers.

2.3. Die PVS wird den abrufbaren Kontostand und die Rechnungsausgangsdaten regelmäßig aktualisieren.

3. Technische Vorgaben

3.1. Die PVS stellt dem Arzt die Kontostands- und Rechnungsausgangsdaten im Dateiformat „html“ auf einem Server zur Verfügung. Der Arzt ist dafür verantwortlich, dass sein Rechner den erforderlichen technischen Anforderungen zur Teilnahme am PVS-Konto/-Info-Verfahren entspricht.

3.2. Die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. § 9 BDSG sind von jeder Vertragspartei zu gewährleisten.

3.3. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen können im Laufe des Vertragsverhältnisses von der PVS verändert und weiterentwickelt werden. Im Falle wesentlicher Änderungen wird die PVS den Arzt informieren.

3.4. Für technische Störungen, welche die Verbindung vom Rechner des Arztes bis zum Server der PVS betreffen, ist der Arzt verantwortlich. Er trägt die Kosten für die Verbindungen zum Server der PVS.

3.5. Die PVS ist berechtigt, auch während der Betriebszeit Wartungsarbeiten am Server vorzunehmen. Hierbei kann es zu Störungen der Datenübertragung kommen, die die PVS möglichst gering halten wird. Längere Unterbrechungen wird sie dem Arzt rechtzeitig ankündigen.

4. Benutzername und Passwort

4.1. Die PVS teilt dem Arzt für die Teilnahme am PVS-Konto/-Info-Verfahren einen Benutzernamen und ein Passwort mit, die getrennt und sicher aufzubewahren sind und für de­ren Missbrauch der Arzt verantwortlich ist.

4.2. Liegt die Vermutung nahe, dass Unbefugte Kenntnis von Benutzernamen und/oder Passwort erlangt haben, hat der Arzt dies der PVS unverzüglich anzuzeigen.

5. Datenschutz

5.1. Die Parteien versichern, dass sie in ihrem Verantwortungsbereich die ihnen zukommenden Pflichten nach den einschlägigen Datenschutzvorschriften erfüllen und in eigener Verantwortung die Datenschutzrechte der Betroffenen wahrnehmen.

5.2. Bei der PVS ist als Beauftragter für den Datenschutz Herr Gunter Humrich bestellt. In Zweifelsfällen kann sich der Arzt direkt an den Datenschutzbeauftragten der PVS wenden.

6. Hinweispflichten

6.1. Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Übermittlung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten ist die andere Partei unverzüglich zu informieren.

6.2. Werden Fehler entdeckt, die zur Änderung des Verfahrensablaufes führen, ist die PVS zu einer entsprechenden Verfahrensänderung berechtigt. Hiervon wird sie den Arzt informieren.

7. Geheimhaltungspflichten

7.1. Beide Partein verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geheimzuhalten.

7.2. Der Arzt ist zur Geheimhaltung des Passwortes und des Benutzernamens verpflichtet.

8. Leistungsänderung

8.1. Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets so, dass dadurch der PVS die vereinbarten Leistungen wesentlich erschwert werden, so kann sie die angebotenen Dienste ändern oder einstellen.

8.2. Die PVS wird den Arzt rechtzeitig über wesentliche Erschwerungen der Erbringung ihrer Leistung informieren und ihm die Änderung oder Einstellung der Leistung ankündigen.

9. Haftung

9.1. Der Arzt darf das Online-Angebot der PVS nur sachgerecht und im vereinbarten Umfang nutzen. Handlungen, die zu einer Störung bzw. Beschädigung der PVS-Webseiten, ihrer Inhalte oder ihres Sicherheitssystems führen können, sind zu unterlassen und verpflichten den Arzt zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens.

9.2. Die PVS bemüht sich um eine störungsfreie Nutzung der angebotenen Informationen, die ständig aktualisiert werden. Eine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und ständige Verfügbarkeit kann jedoch von der PVS nicht übernommen werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Haftung der PVS für die Übertragung systemstörender oder -schädigender Inhalte („Viren“ o. ä).

9.3. Die Haftung der PVS ist im Übrigen, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf vorhersehbare Schäden beschränkt.

10. Ende der Zusammenarbeit

10.1. Die Parteien sind verpflichtet, auch nach Beendigung der Zusammenarbeit Stillschweigen über die ihnen hierbei bekannt gewordenen Daten und Informationen zu wahren.

10.2. Nach der Beendigung der Zusammenarbeit darf der Arzt den Benutzernamen und das Passwort nicht weiterverwenden.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sämtliche Anlagen sind Bestandteil dieser Bedingungen.

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung der Interessenlage entspricht.

11.3. Für alle Streitigkeiten zwischen Arzt und PVS gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Arzt und PVS ist der Hauptsitz der PVS in Mülheim an der Ruhr.

Stand: Mai 2006 © by PVS Rhein-Ruhr GmbH


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